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Vollständiges Gesetz: schure.de/nschg
Jede Schule entwickelt ein Schulprogramm, das ihre Ziele und die Grundsätze ihrer pädagogischen Arbeit beschreibt. Das Schulprogramm ist von der Gesamtkonferenz zu beschließen und der Schulbehörde vorzulegen.
Schulen sind verpflichtet, ihre Arbeit regelmäßig zu evaluieren. Die externe Evaluation wird durch die Schulinspektion (NLQ) durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in Zielvereinbarungen mit der Schulbehörde ein.
Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die Qualität der schulischen Arbeit und ist für die Schulentwicklung zuständig. Schulentwicklung ist also Kernaufgabe der Schulleitung, nicht optional.